Vorstand
Aufgaben
Dem Vorstand des BVD gehören der Präsident, zwei Vizepräsidenten und maximal zwei weitere Vorstandsmitglieder an. Der Vorstand hat das Recht zusätzlich drei Kooptierte in den Vorstand zu benennen. Der Vorstand wird für drei Jahre gewählt.
Unter anderem hat der Vorstand folgende Aufgaben:
- den Verband gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten. Präsident und Vizepräsidenten sind einzelvertretungsberechtigt im Sinne des § 26 BGB.
- über alle Angelegenheiten des Verbands zu entscheiden, soweit sie nicht durch die Satzung anderen Organen vorbehalten sind,
- über kurzfristig zu entscheidende wichtige Fragen zu beschließen.
Der Präsident führt die laufenden Geschäfte des Verbandes.